Es gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB).
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung der Ware sowie Gerichtsstand ist Uelzen. Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Firma Dreyer-Bienenhonig GmbH.
Honig von Dreyer - goldene Lebenskraft aus der Natur